Pflegeberatung:
stationäre Altenpflege – ambulanter Pflegedienst – pflegende Angehörige
Je älter unsere Gesellschaft wird, je besser die medizinischen Möglichkeiten und umso vielfältiger die Hilfsangebote auf der Ebene der Pflege und Betreuung. Die Vielfältigkeit wird aber schnell unübersichtlich. Das macht das Beratungsgespräch für pflegende Angehörige so wertvoll.
Jeder Versicherte, jeder pflegende Angehörige oder Lebenspartner hat einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse
Der GKV-Spitzenverband und die Pflegekassen haben die Empfehlungen zur Qualifikation von Pflegeberaterinnen und Pflegeberater seit 2018 aktualisiert. Jede Krankenkasse verfügt über Mitarbeiter, die Ihnen auf Nachfrage weiterhelfen. Folgende Leistungen werden seitdem unterschieden:
- Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI beinhaltet Kurse für pflegende Angehörige, praktische Anleitung beim Hausbesuch und Individualberatungen.
- Pflegeberater nach § 7a SGB XI ermitteln den individuellen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Pflegebedürftigen, beraten Betroffene und pflegende Angehörige zu den jeweiligen sozialrechtlichen Ansprüchen, kennen und begleiten das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und unterstützen bei der Überlegung welche Form der ambulanten und stationären Versorgung für die gegenwärtige Situation des Versicherten passt. Pflegeberater sind besonders geschult in den pflegerelevante Rechtsbereichen wie z.B. Leistungsrecht der Pflegeversicherung, Leistungsrecht der Krankenversicherung, Sozialhilfe, Vertragsrecht der Pflegekassen, Datenschutz, Pflegebegutachtung nach dem SGB XI, Betreuungsrecht u.a.