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Wie können Pflegeberater nach § 7 a SGB XI unterstützen?

Pflegeberater nach § 7a SGB XI - Beratungsgespraech

Pflegeberater nach § 7a SGB XI – Aufgabengebiete

Pflegeberater nach § 7a SGB XI können auf verschiedene Arten bei der Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen helfen. Sie können helfen, die besten Pflegeleistungen zu finden und eine bessere Lebensqualität für pflegebedürftige Personen zu gewährleisten.

  • Beratung zur Pflegeversicherung: Pflegeberater können Informationen und Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI anbieten. Sie können den pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen helfen, die für sie am besten geeigneten Leistungen zu identifizieren und zu beantragen.
  • Individuelle Beratung: Pflegeberater können individuelle Beratung zu Fragen der Pflege und Betreuung anbieten. Sie können dabei helfen, die richtigen Pflegeangebote zu finden und Fragen zu Themen wie ambulante oder stationäre Pflege, Wohnen im Alter oder auch zum Umgang mit Demenz beantworten.
  • Unterstützung bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen: Pflegeberater können pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen unterstützen. Sie können dabei helfen, die verschiedenen Angebote von Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten zu vergleichen und die beste Wahl zu treffen.
  • Unterstützung bei der Organisation von Pflegeleistungen: Pflegeberater können auch bei der Organisation von Pflegeleistungen helfen. Sie können pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen dabei helfen, den Umfang der Pflegeleistungen zu planen und geeignete Pflegeanbieter zu finden.
  • Schulungen und Seminare: Pflegeberater können Schulungen und Seminare zu verschiedenen Pflegethemen anbieten, um das Wissen und die Fähigkeiten von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zu verbessern.

Wer kann Pflegeberater nach § 7a SGB XI werden?

Der GKV-Spitzenverband fordert: Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung insbesondere durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer entsprechenden Weiterbildung durchgeführt werden. Die Anerkennung nachweislich erworbener und für die Weiterbildungsmodule relevanter Qualifikationen ist möglich.

Beratungsleistung von Pflegeberatern nach § 7a SGB XI

  • Gesundheitsförderung
  • Prävention
  • Rehabilitation, zuhause und in einer Klinik
  • pflegerische und soziale Hilfsangebote
  • Leistungen in Form von Geld oder Sachleistungen
  • Vorbereitung der Pflegegradbegutachtung
  • Casemanagement – Unterstützung von Versicherten, die den Mix der Angebote selbst nicht mehr organisieren können

Pflegefachkräfte, die gute Beratungen schon jetzt durchführen, können hier ein gutes, langfristiges Aufgabengebiet finden.

Hinweis der Dozentin: Jeden Beitrag habe ich gemäß meiner Erfahrung und meines Wissens geschrieben. Seit 23 Jahren sehe ich in meinen Seminaren als Dozentin für Pflegeberufe jährlich >1500 Mitarbeiter. Für Stammkunden – teilweise über Jahre – arbeite ich an den Konzepten der Mitarbeiterentwicklung mit. Aus diesem Blickwinkel sind meine Beiträge entstanden und das Angebot meines Wissens. Manche Vereinfachung von Sachverhalten, auch kleinere Unschärfen gehen an die Kürze und leichte Verständlichkeit der Berichte. Ein Blick in meine Seminarausschreibungen geben mehr und genauere Informationen, mehr noch in den Seminaren selbst. Andere Berufsgruppen in der Bewohner- und Patientenversorgung mögen eine unterschiedliche Sichtweise haben, die ich schätze und auch gerne für beide Seiten bereichernd diskutiere. Schreiben Sie an info@horvath-pflege.com.

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