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Pflegeberatung nach §45 SGB XI für pflegende Angehörige

Pflegeberatung nach §45 - Angehoerige anleiten

Pflegeberatung nach §45 SGB XI – Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Unterstützung von Angehörigen bei der Pflege ist entscheidend, um die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu verbessern und Überlastung bei den Angehörigen zu vermeiden.

Leistung und Angebot 

  • Vermittlung von Wissen: Angehörige müssen lernen, wie sie die richtige Pflege und Unterstützung für den Pflegebedürftigen leisten können. Pflegeberater sollten den Angehörigen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, um die Pflegebedürfnisse des Patienten zu erfüllen. Das kann beispielsweise die Schulung in Lagern, Heben und Transfer von Patienten oder Wundversorgung sein.
  • Vermittlung von Hilfsmitteln: Pflegeberater können Angehörigen bei der Auswahl von geeigneten Pflegehilfsmitteln unterstützen. Sie sollten den Angehörigen beibringen, wie sie diese Hilfsmittel richtig verwenden und wie sie sie warten und reinigen können. Dazu gehören zum Beispiel Gehhilfen, Rollstühle, Pflegebetten, Badewannenlifter oder auch Medikamentendosierungen.
  • Schulung in der Pflegeplanung: Angehörige sollten lernen, wie sie eine gute Pflegeplanung erstellen und umsetzen können. Pflegeberater können dabei helfen, Ziele und Aktivitäten zu definieren und einen realistischen Zeitplan zu erstellen. Sie sollten den Angehörigen beibringen, wie sie Fortschritte messen und regelmäßig überprüfen können, ob die Pflegeziele erreicht werden.
  • Anleitung und Schulung von Pflege- und Betreuungstechniken: Angehörige müssen lernen, wie sie Pflege- und Betreuungstechniken korrekt anwenden. Pflegeberater sollten sie in der Mobilisation, Körperpflege und Ernährung unterstützen. Sie sollten den Angehörigen zeigen, wie sie eine sichere und angenehme Umgebung für den Pflegebedürftigen schaffen können. Kernthemen sind: Körperhygiene, Mobilität, Umgang mit Krankheiten, Reduktion von seelischen Belastungen.
  • Vermittlung von Selbstpflegekompetenz und Stressprophylaxe: Angehörige sollten lernen, wie sie auf ihre eigenen Bedürfnisse achten und sich um sich selbst kümmern können. Pflegeberater sollten den Angehörigen beibringen, wie sie Stressbewältigungsstrategien anwenden, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erhalten.

Pflegeberatung nach §45 SGB XI – Anleitung am Pflegebett

Pflegenden Angehörigen wird nahegelegt, sich für die Pflege zu qualifizieren. Pflegekurse für Angehörige haben in der Regel zum Ziel, diese auf ihre Rolle als Pflegeperson vorzubereiten und ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um eine bestmögliche Betreuung und Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu gewährleisten.

Kostenfreie Teilnahme ist möglich für Angehörige:

  1. Pflegekurs in einer ambulanten Pflegestation
  2. direkte Anleitung am Pflegebett durch eine(n) PflegeberaterIn
  3. Online-Pflegekurs – das praktische Element fehlt, das sollte nachgeholt werden

Pflegefachkräfte, die für eine ambulante Pflegestation arbeiten, können auch eine Pflegeberatung nach §45 SGB XI durchführen und abrechnen – wenn sie qualifiziert sind.

Hinweis der Dozentin: Jeden Beitrag habe ich gemäß meiner Erfahrung und meines Wissens geschrieben. Seit 23 Jahren sehe ich in meinen Seminaren als Dozentin für Pflegeberufe jährlich >1500 Mitarbeiter. Für Stammkunden – teilweise über Jahre – arbeite ich an den Konzepten der Mitarbeiterentwicklung mit. Aus diesem Blickwinkel sind meine Beiträge entstanden und das Angebot meines Wissens. Manche Vereinfachung von Sachverhalten, auch kleinere Unschärfen gehen an die Kürze und leichte Verständlichkeit der Berichte. Ein Blick in meine Seminarausschreibungen geben mehr und genauere Informationen, mehr noch in den Seminaren selbst. Andere Berufsgruppen in der Bewohner- und Patientenversorgung mögen eine unterschiedliche Sichtweise haben, die ich schätze und auch gerne für beide Seiten bereichernd diskutiere. Schreiben Sie an info@horvath-pflege.com.

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