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»Stößchen, Prösterchen, Prostata« – Alkoholkonsum im Pflegeheim

Alkoholkonsum Pflegeheim

Wieviel Alkoholkonsum in der stationären Pflege ist angemessen?

Die Frage nach dem angemessenen Alkoholkonsum taucht im Seminar regelmäßig auf, wenn es um herausforderndes Verhalten geht.

Alkohol in Maßen genossen ist ein Stück Lebensqualität. Alkohol zu trinken ist ein Ritual in deutschen Haushalten zur Entspannung, in der Freizeit, für Feiern usw. Im Kino und im Abendprogramm ist Alkohol allgegenwärtig. Ist das in Maßen? Was ist überhaupt „in Maßen?“

Mitarbeiter in der stationären Altenpflege sind beim Thema Alkoholkonsum unsicher. Ob  es zur Privatsphäre des Bewohners in seinem Zuhause gehört oder ob es im Verantwortungsbereich der Pflegekräfte liegt.

Weitere Fragen die ich von Mitarbeitern in der stationären Versorgung in meinen Seminaren höre:

  • Wo ist die Grenze zwischen Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit?
  • Was ist zu tun wenn der Verdacht besteht, dass der/die BewohnerIn süchtig ist?
  • Haben Heimbewohner bzw. alkoholabhängige Heimbewohner ein Recht auf einen Rausch?
  • Dürfen Ärzte, Freunde, Angehörige, Pflegepersonal oder Heimleitung den Konsum von Alkohol einschränken oder verbieten?
  • Und da meistens zu lange abgewartet wird: wie ist das gemeinsame Vorgehen im Team zu planen, wenn der alkoholisierte Bewohner übergriffig wird zum Personal, zu den anderen Bewohnern?

In meiner aktiven Krankenschwesternzeit habe ich einige Zeit auf einer Alkohol-Entgiftungsstation gearbeitet. Da konnte ich viel zum Thema Abhängigkeit lernen, was ich jetzt für meine Seminare nutze.

Zuerst rein haftungsrechtlich sei gesagt, dass es ein Thema für die Behandlungspflege ist, also immer auch den Arzt involviert. Demzufolge gehört es in die gleiche Ebene wie Medikamentengabe und Diät- und Flüssigkeitsversorgung.

Das kann schon mal helfen, brennende Fragen und Unsicherheiten zu klären.

  • Artikel 2 Absatz 1 im Grundgesetz besagt, jedermann hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die allgemeine Handlungsfreiheit, sofern nicht die Rechte anderer verletzt werden. Das kann z.B. bedeuten, dass sich Bewohner in ihrem Zimmer fröhlich dem Trinken widmen können. So lange es im Zimmer bleibt, Dritte nicht darunter leiden und keine Abhängigkeit vom Pflegepersonal bei der Beschaffung besteht. Ist sich der Bewohner seines selbstschädigendes Verhalten bewusst und entscheidet sich dafür, kann es gemäß dem Grundgesetz nicht verweigert werden.

Theoretisch lassen sich die Grenzen leicht sehen. In der Praxis, im Pflegealltag überblenden sich die Grenzen häufig. Das Thema ist hier eher die Grenzverletzung. Sowohl durch Bewohner mit zu hohem Alkoholkonsum, als auch von seiner Umgebung. Die tägliche Problemlösung im Wohnbereich bleibt eine Teamaufgabe

und zwar eine große Teamaufgabe mit einigen Herausforderungen

Denn Alkoholkonsum im höheren Alter kann gefährlich werden. Selbst geringe Mengen können eine Sturzgefahr begünstigen. Im Zusammenwirken mit bestimmten Medikamenten sogar ein großes Problem verursachen. Bestehende Erkrankungen wie Osteoporose, Diabetes, Bluthochdruck, Schlaganfall, chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung, Gedächtnisverlust und Stimmungslabilität  können sich verschlimmern.

  • Da der Stoffwechsel insgesamt verlangsamt ist, dauert es auch länger, bis der Alkohol wieder abgebaut ist. Besondere Gefahr für die Verkehrstüchtigkeit (elektrisch gesteuerte Fahrmittel) und auch hier die erhöhte Sturzgefahr sind ein Problem.
  • Langer, regelmäßiger Alkoholmissbrauch schwächt das Immunsystem. Damit erhöht sich das Erkrankungsrisiko und Krebserkrankungen.
  • Schmerzpatienten erfahren häufiger, dass mit Alkohol der Schmerz besser auszuhalten ist und therapieren sich quasi selbst. Das Erspüren der Grenze des angemessenen Alkoholkonsums wird schwierig.
  • Gute Gründe für eine Regulierung oder ein Verbot von Alkohol im Pflegeheim sind schnell gefunden: die Gesundheitsschädigung.
    Wenn deshalb der Alkoholkonsum im Pflegeheim insgesamt ausgeschlossen wird, muss es im Heimvertrag verankert sein. In den meisten Einrichtungen ist der mäßige Konsum gestattet, da es gesellschaftlich akzeptiert ist.

Bewohnerorientierte oder ablauforientierte Entscheidungen?

  • Ist dagegen eine Alkoholkrankheit diagnostiziert, kann der Arzt den Alkoholkonsum ausschließen. Geschieht das nicht mit Zustimmung des Bewohners, ist eine Eskalation vorbestimmt. Eskalation bedeutet auch Gefahr für Dritte, andere Heimbewohner etwa oder die Mitarbeiter durch den Alkoholkonsum über die Maßen belastet werden (wie bei Aggression)
  • Auch die gesetzlichen Betreuer können bestimmen, dass kein Alkohol ausgeschenkt werden darf an den gefährdeten Bewohner.
  • Der Alkoholkonsum geht gegen Null wenn der Heimbewohner selbst nicht mehr in der Lage ist, den gewünschten Alkohol zu beschaffen. Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf schädigende Mittel. Weder Angehörige, noch Pflegepersonal können gezwungen werden, Alkohol zu kaufen – auch wenn keine Abhängigkeit vorliegt. Sorgt er selbst für seinen Alkoholkonsum bzw. findet er Einkäufer, kann es auch nicht verboten werden.
  • Der plötzliche Alkoholentzug wie beim kalten Entzug, kann jedoch eine große Gefahr bedeuten. Je nach vorherigem Alkoholkonsum verbirgt sich hier die Gefahr eines Delir oder eines Krampfanfalls bedeuten. Ohne Arztinformation und -kooperation geht also garnichts.
  • Es gibt jedoch eine Alternative zum Alkoholverbot: betreutes Trinken, Alkoholkonsum unter Aufsicht. Sehr konfliktreich für Mitarbeiter und Bewohner. Vor allem, wenn das Pflegekonzept nicht auf diese Regel abgestimmt ist. Fertige Pflegekonzepte finden sich in Pflegeheimen, die auf alkoholkranke Bewohner spezialisiert sind.
  • Pflegestandards zum Aufbau einer hohen Pflegequalität bei Alkoholmissbrauch findet sich beim PQSG.

Weitere Unterstützung für Pflegeteams bietet die fachkundige, medizinisch-pflegerische

Krankenbeobachtung von Alkoholkonsum anhand der Typologie von Jellinek

Die Typologie des Alkoholkonsums nach Jellinek ist seit 1960 die gebräuchlichste medizinische Klassifikation. Es gibt Typen von Trinkern.

  1. Der Alpha-Trinker, der Problemtrinker, trinkt regelmäßig um seelische Belastungen leichter zu ertragen. Er ist nicht körperlich, sondern seelisch abhängig. Er nutzt den Alkoholrausch um Langeweile, Leere und Trauer zu „therapieren“
  2. Der Beta-Trinker, der Gelegenheitstrinker, der in der richtigen/falschen Gesellschaft das Trinkverhalten der Umgebung übernimmt. Weder körperlich, noch seelisch abhängig ist er abhängigkeitsgefährdet
  3. Der Gamma-Trinker, der Suchttrinker, ist zwar psychisch stärker als physisch und hat zu Beginn gelegentlich einen Kontrollverlust. Die Gefahr von Trinkexzessen und gehäuften Kontrollverlusten ist hoch. Der erste Schluck legt den Schalter um. Sein Trinkverhalten ist immer durstig, nie genießerisch.
  4. Der Delta-Trinker, der Spiegeltrinker, nutzt Alkohol wie Medizin um seinen Spiegel zu halten. Ein Berliner Spruch, der einfach passt: der Spiegeltrinker braucht morgens sein Stabi-Bier und erscheint selten wirklich betrunken.
  5. Der EPSILON-Trinker wird im Volksmund auch schlicht „Quartalsäufer“ genannt. u.U. lange Perioden der Nüchternheit wechseln sich ab mit Zeiten in denen die Person abtaucht und nur trinkt.

Mit dem Jellinek-Schema kann die Krankenbeobachtung der Symptome gut eingeschätzt und treffsicher dokumentiert werden. Für ein Beratungsgespräch bzw. um die Schwere des Problems zu erfassen ist sowohl für die Eigen- als auch die Fremdeinschätzung der Jellinek-Fragebogen sehr hilfreich.

Pflege von Bewohnern mit erhöhtem Alkoholkonsum

Klare Informationen – klare Entscheidungen sind die einzig wirkliche Unterstützung

Ergibt die Krankenbeobachtung, dass der Alkoholkonsum behandlungsbedürftig ist und sieht der Betroffene selbst die Notwendigkeit, sind Lösungen nah.

  • Zum Erhalt der Berufsfähigkeit werden Reha-Maßnahmen vom Rentenversicherungsträger übernommen. Bei Rentnern ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Also muss der Arzt die Maßnahme verordnen, im Anschluss an eine Entgiftungsbehandlung im Krankenhaus. Eine Entgiftung vor Ort kann im Pflegeheim nicht geleistet werden. Nur wenn der Arzt die körperliche Abhängigkeit als schwer einschätzt, leitet er solche Maßnahmen ein und fordert damit die Kostenübernahme. So kommt es nicht zu einem körperlichen Entzug ohne die Nähe einer Intensivstation. Trotzdem bleibt die Freiwilligkeit des Betroffenen ohne Zweifel.
  • Reha-Maßnahmen dauern 12-15 Wochen und basieren auf Gesprächen, einzeln und in Gruppen auf der Grundlage einer kognitiven Verhaltenstherapie. Der Betroffene erkennt die Stolpersteine seiner Sucht und steuert dagegen. Das bekannteste Konzept wird weltweit von den AA-Anonymen Alkoholikern angeboten.
  • Daraus ergibt sich auch ein Hinweis, welchen Menschen solch eine Lösung angeboten wird: Menschen die ihr Alkoholproblem erkennen können, bereit sind dagegen zu steuern und kognitiv in der Lage sind, alle Hinweise und Erkenntnisse umzusetzen.
  • weitere Unterstützung für Pflegende finden sich im Pflegestandard des pqsg „Pflege von alkoholabhängigen Senioren“

In der stationären Altenhilfe ist der Weg „Entgiftung und Rehamaßnahmen“ nur bei wenigen Bewohnern wirklich machbar bzw. sinnvoll.

Es bleibt die versorgende, aktivierende Pflege der betroffenen Bewohner.

Und so ist die Zusammenarbeit mit dem Arzt ohne Alternative. Es ist günstig für Betroffene und Mitarbeiter, wenn der Arzt Erfahrung hat bei Patienten mit Alkoholabhängigkeit. Oder er ist gewillt, das Problem unter aktivierenden Aspekten zusammen mit den Pflegekräften anzugehen.

Ich besuche des öfteren Teams, die mit diesem Problem allein gelassen sind. Sie sind demzufolge auch mit ihren Ideen am Ende und wenn ich nach der Zusammenarbeit mit dem Arzt frage, kommt ein Schulterzucken oder ein überraschter Blick, dass sie selbst noch nicht darauf gekommen sind, den Arzt einzuschalten.

Wichtige Säulen der rehabilitativen Pflege bei zu hohem Alkoholkonsum sind:

  1. Das Erkennen im Team ob es einen „Late onset“, einen „Early onset“ oder einen sog. „Rezidiv-Alkoholiker“ im Wohnbereich betreut
  2. Die Entscheidung aller Beteiligten – inklusive dem Betroffenen – was für den Bewohner das Beste ist und vor allem, was machbar ist: moderater Alkoholkonsum, ein abstinentes Leben in der Pflegeeinrichtung oder durch Pflegekräfte kontrollierter Konsum. Das muss allen Mitarbeitern im Team nahegebracht werden. Einheitliche Kommunikation ist wichtig.
  3. Rituale und Tagesstruktur begleiten den Bewohneralltag
  4. Außerdem gilt ein besonderes Augenmerk der Suizidgefahr
  5. Affektive Störungen, Auffälligkeiten und Aggression werden präzise dokumentiert und unverzüglich mit dem Arzt besprochen
  6. Ressourcen des Alltags und die kleinen Freuden dürfen nicht zu kurz kommen
  7. Umgang mit herausforderndem Verhalten, das Bundesgesundheitsministerium hat schon 2006 sehr gute Handlungsleitlinien zur Konzeption von Pflegestandards veröffentlicht.

Meine Seminare zum Thema:

Hinweis der Dozentin: Jeden Beitrag habe ich gemäß meiner Erfahrung und meines Wissens geschrieben. Seit 23 Jahren sehe ich in meinen Seminaren als Dozentin für Pflegeberufe jährlich >1500 Mitarbeiter. Für Stammkunden – teilweise über Jahre – arbeite ich an den Konzepten der Mitarbeiterentwicklung mit. Aus diesem Blickwinkel sind meine Beiträge entstanden und das Angebot meines Wissens. Manche Vereinfachung von Sachverhalten, auch kleinere Unschärfen gehen an die Kürze und leichte Verständlichkeit der Berichte. Ein Blick in meine Seminarausschreibungen geben mehr und genauere Informationen, mehr noch in den Seminaren selbst. Andere Berufsgruppen in der Bewohner- und Patientenversorgung mögen eine unterschiedliche Sichtweise haben, die ich schätze und auch gerne für beide Seiten bereichernd diskutiere. Schreiben Sie an info@horvath-pflege.com.

 

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