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Pflegeassistenten in der ambulanten Pflege nach § 132 a Abs. 2 SGB V für LG 1 und LG 2 qualifizieren

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Pflegeassistenten nach § 132 a Abs. 2 SGB V für LG 1 und LG 2 qualifizieren

Die Qualifizierung und der Einsatz von Pflegehelfern für Leistungen der Gruppe LG1 und LG2 ist noch nicht bundesweit gleich geregelt. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden Pflegehelfer stationär und ambulant mit Weiterbildung unter der Delegation von Pflegefachkräften eingesetzt.

Seit 2021 gibt es im Bundesland NRW die Möglichkeit einer Weiterbildung zum ambulanten Pflegeassistent. Diese besteht aus der Behandlungspflege und einer Ausbildung in der pflegerischen Versorgung und ist für die ambulante Pflege vorgesehen. Zunehmend werden die weitergebildeten Pflegehelfer auch stationär eingesetzt.

Auch sind in NRW einige Weiterbildungsinstitute aktiv, die diese Qualifizierung anbieten.

Auf der Suche nach Arbeitsangeboten und -gesuchen, stationär und ambulant, findet sich hauptsächlich wieder Nordrhein-Westfalen und einige wenige ambulante Arbeitsplatzangebote in Baden-Württemberg für Pflegehelfer mit LG1 und LG2-Qualifizierung.

Mehr noch nicht – leider.

Bundesweite Anerkennung von LG1 und LG2 Leistungen der Behandlungspflege

Es ist kaum verständlich dass diese Qualifizierung nicht bundesweit angeboten wird und zum Einsatz kommt.

Einige Einrichtungen der Altenhilfe und definitiv die ambulanten Pflegestationen erkennen die großen Möglichkeiten für den Einsatz von qualifizierten Pflegehelfern:

  • die Motivation bei vielen Pflegehelfern steigt durch die Qualifizierung zu interessanteren Aufgaben
  • Pflegefachkräfte sind frei für die schwierigen LG3, LG4 und LG5 Leistungen,
  • es bleibt mehr Zeit für Dokumentation und Organisationsaufgaben
  • es ist eine gute Möglichkeit, dem Pflegefachkräftemangel anders zu begegnen

Als Dozentin für Pflegeberufe meine ich, dass eine Weiterbildung, die in 160 Stunden die Qualifizierung zur sicheren Durchführung von LG1 + LG2-Leistungen der Behandlungspflege begleitet, absolut ausreichend ist. Durch eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung wird der Kenntnisstand außerdem nachgewiesen. Die geprüften Pflegehelfer arbeiten unter der Delegation von Pflegefachkräften, das ist eine weitere Absicherung für die Qualität der Behandlungspflege.

Meine Beobachtungen zur Kompensation von Personalmangel, zeigt mir so manche abenteuerliche Lösung in der Praxis. Grauzonen aus meinem Alltag sind:

  • Betreuungskräfte durch Teamgeist stimuliert reichen Essen bei massiven Schluckstörungen
  • Medikamentengabe von Arzneimitteln ohne Blisterung bzw. Notfallmedikation durch Pflegehelfer
  • Quereinsteiger ohne Ausbildung (Wartestation) versorgen Schlaganfallpatienten und verursachen unwissentlich das Schulter-Arm-Syndrom

Meine Liste wäre beliebig erweiterbar.

Ist es da nicht besser Pflegehelfer zu LG1 und LG2 zu schulen für Entspannung beim Mitarbeitereinsatz?

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter in Ihrer Einrichtung qualifizieren wollen, ich komme zu den Inhouse-Schulungen gerne.

Meine Seminare:

Hinweis der Dozentin: Jeden Beitrag habe ich gemäß meiner Erfahrung und meines Wissens geschrieben. Seit 23 Jahren sehe ich in meinen Seminaren als Dozentin für Pflegeberufe jährlich >1500 Mitarbeiter. Für Stammkunden – teilweise über Jahre – arbeite ich an den Konzepten der Mitarbeiterentwicklung mit. Aus diesem Blickwinkel sind meine Beiträge entstanden und das Angebot meines Wissens. Manche Vereinfachung von Sachverhalten, auch kleinere Unschärfen gehen an die Kürze und leichte Verständlichkeit der Berichte. Ein Blick in meine Seminarausschreibungen geben mehr und genauere Informationen, mehr noch in den Seminaren selbst. Andere Berufsgruppen in der Bewohner- und Patientenversorgung mögen eine unterschiedliche Sichtweise haben, die ich schätze und auch gerne für beide Seiten bereichernd diskutiere. Schreiben Sie an info@horvath-pflege.com.
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