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Übernahme ärztlicher Delegation in der Behandlungspflege

Die enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Pflegekraft

Anders als im Krankenhaus stehen in der Altenpflege Ärzte nicht immer und laufend als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit auf der Basis von Vertrauen.

Die Schwierigkeit beginnt damit, dass die „Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte“ nicht präzise gesetzlich geregelt ist. Nur die Rechtssprechung, also die nachträgliche gesetzliche Regelung schon erfolgter Probleme gibt Hinweise zur genauen Abgrenzung der Kompetenzen innerhalb der Arbeitsteilung zwischen Arzt und Pflegekraft.

Es gelten drei Grundsätze für die ärztliche Verantwortung: Zumutbarkeit, der Arzt muss sich von der Qualifikation der Pflegefachkraft überzeugt haben und die Anordnungsverantwortung d.h. die Form ist schriftlich und klar formuliert. Die Pflegekraft trägt die Durchführungsverantwortung.

Das Ziel des Seminars ist, Pflegekräften Handlungssicherheit zu vermitteln für die Übernahme ärztlicher Delegation im Haftungsrecht. Bewohner erhalten die optimale medizinische-pflegerische Betreuung.

Detaillierte Seminarbeschreibung

Organisatorisches

Seminartitel: Übernahme ärztlicher Delegation in der Behandlungspflege
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter
Dauer: 1 Tag
Ideale Gruppengröße: 16 Personen
Methoden: Präsentation und Vortrag, Interaktion mit der Gruppe zum Thema, Erfahrungsaustausch und Analyse von Einzelsituationen, Visualisierung, Arbeit anhand von Fallstudien, praktische Übungen und situiertes Lernen mit dem Ziel Transfer an den Arbeitsplatz

Seminarinhalte

  • Aufgaben die nicht delegationsfähig sind:
    Therapie und Heilkunde ist das exklusive Arbeitsgebiet des Arztes, Anamnese, die (invasive) Untersuchung, die Diagnosestellung, die Aufklärung des Patienten sowie die Entscheidung über die Therapie.
  • Aufgaben mit Delegationsmöglichkeit sind:
    Applikation von Medikamenten, die Durchführung von Injektionen, Blutentnahmen oder Verbandswechsel – der Arzt trägt dabei die Anordnungsverantwortung, bleibt also haftbar.
  • Übernahme- und Durchführungsverantwortung der Pflegekraft
  • Organisationsverantwortung der Einrichtungsleitung
  • Kompetenzmatrix und Einarbeitungskonzept
  • Kommunikation und Dokumentation
  • Berufsordnung der Ärzte und Auswirkung auf die Dokumentation
  • Beratungspflicht/Beratungsrecht bei der Medikamentengabe
  • Delegation von Bedarfsmedikation für Psychopharmaka und Schmerzmedikamente
  • Ablehnung einer Delegation
  • Notfallmanagement
  • Rechtssichere Dokumentation
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